Mietmängel und Mietminderung
Asbest

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den angegebenen Entscheidungen immer 
um Einzelfälle handelt, die nicht exakt auf andere Fälle angewendet werden können. 
Die Entscheidungen stellen daher lediglich eine Orientierungshilfe dar.

Asbest (Nachweis)

Der Nachweis von Asbest ist nicht unbedingt nötig.

LG Hannover, Urteil vom 30.05.1997 - 8 S 203/96, WM 1997, 434 (Asbesthaltige Nachtstromspeicheröfen).

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Asbest (Nachweis)

Der Nachweis von Asbest ist nicht unbedingt nötig.

LG Mannheim, WM 1996, S. 338 (Es genügt, dass die Möglichkeit besteht, dass Asbestfasern in der Luft sind.)

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Asbest (Gesundheitsgefährdung)

Eine Minderung ist nur berechtigt, wenn objektive Umstände die verständliche Befürchtung einer Gesundheitsgefährdung aufkommen lassen.

LG Kassel, ZMR 1996, S. 90.

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Asbest (Nachtstromspeicherofen)

Asbestfasern, die von ein Nachtstromspeicherofen freigesetzt werden, rechtfertigen dann keine Mietminderung, wenn die Asbestfasern in der Raumluft praktisch nicht nachgewiesen werden können. Dem steht nicht entgegen, dass die Fasern im Lüftungsschlitz des Gerätes durch Wischprobe nachgewiesen werden können.

AG Bonn, Urteil vom 02.07.1991 - 6 C 402/89, WM 1991, S. 543.

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aus: Joachim Dospil / Hedwig Hanhörster
Tabellen für die Rechtspraxis, erschienen beim Carl Heymanns Verlag, Köln;
ISBN 3-452-23896-2, Reihe: PRAXISWISSEN RECHT