Mietmängel und Mietminderung
Fernsehempfang

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den angegebenen Entscheidungen immer 
um Einzelfälle handelt, die nicht exakt auf andere Fälle angewendet werden können. 
Die Entscheidungen stellen daher lediglich eine Orientierungshilfe dar.

Fernsehantenne (Entfernung der Dachantenne)

LG Berlin, MM 1994, S. 396.

5 %

Fernsehempfang (kein ausländischer Fernsehsender)

Ist entgegen dem Zustand bei Anmietung der Empfang ortsüblicher ausländischer Fernsehsender in der Mietwohnung aus vom Vermieter zu vertretenden Gründen nicht mehr möglich, so stellt das einen erheblichen Mangel dar.

LG München I, Urteil vom 21.10.1988, WM 1989, S. 563 (5 % entsprechen im vorliegenden Fall 25,- DM).

5 %

Fernsehempfang (gestörter)

Es liegt kein Mangel vor, wenn der gestörte Fernsehempfang auf eine örtliche Gegebenheit zurückzuführen ist.

AG Hamburg, Urteil vom 22.06.1988 - 40b C 2213/87, WM 1990, S. 70.

0 %

Fernsehempfang (schlechter)

AG Schöneberg, GE 1988, S. 361.

10 %


aus: Joachim Dospil / Hedwig Hanhörster
Tabellen für die Rechtspraxis, erschienen beim Carl Heymanns Verlag, Köln;
ISBN 3-452-23896-2, Reihe: PRAXISWISSEN RECHT