Mietmängel und Mietminderung
Nachtspeicherofen

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den angegebenen Entscheidungen immer 
um Einzelfälle handelt, die nicht exakt auf andere Fälle angewendet werden können. 
Die Entscheidungen stellen daher lediglich eine Orientierungshilfe dar.

Nachtspeicherofen (Asbest)

Der Nachweis von Asbest ist nicht unbedingt nötig.

LG Hannover, Urteil vom 30.05.1997 - 8 S 203/96, WM 1997, 434.

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Nachtspeicherofen (Gesundheitsgefahren)

Gehen von Elektro-Nachtspeicheröfen Gesundheitsgefahren für den Mieter aus, die naheliegend und begründet sind, darf der Mieter die Miete mindern. Das Gefährdungspotential der Nachtspeicheröfen ist durch eine gemischt-abstrakt-konkrete Untersuchungsmethode mittels Kriterien wie Zustand, Alter und Nutzungsumfang festzustellen.

LG Dortmund, Urteil vom 16.02.1994 - 11 S 197/93,WM 1996, S. 141 = ZMR 1994, S. 410.

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Nachtspeicherofen (Asbest)

Asbestfasern, die von ein Nachtstromspeicherofen freigesetzt werden, rechtfertigen dann keine Mietminderung, wenn die Asbestfasern in der Raumluft praktisch nicht nachgewiesen werden können. Dem steht nicht entgegen, dass die Fasern im Lüftungsschlitz des Gerätes durch Wischprobe nachgewiesen werden können.

AG Bonn, Urteil vom 02.07.1991 - 6 C 402/89, WM 1991, S. 543.

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aus: Joachim Dospil / Hedwig Hanhörster
Tabellen für die Rechtspraxis, erschienen beim Carl Heymanns Verlag, Köln;
ISBN 3-452-23896-2, Reihe: PRAXISWISSEN RECHT