Mietmängel und Mietminderung
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Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den angegebenen Entscheidungen immer 
um Einzelfälle handelt, die nicht exakt auf andere Fälle angewendet werden können. 
Die Entscheidungen stellen daher lediglich eine Orientierungshilfe dar.

Rattenbefall

Ständige Durchfeuchtung der Außenwände und Rattenbefall.

AG Potsdam, Urteil vom 15.06.1995 - 26 C 533/93, WM 1995, S. 534.

100 %

Raumhöhe (Kaufhaus)

Wer Räume in einem Kauf- oder Warenhaus mietet, darf eine Raumhöhe von mindestens 2,50 m erwarten. Eine Raumhöhe von 2,20 bis 2,30 m ist ein erheblicher Mangel, der sich nicht nur auf das Verkaufspersonal, sondern auch auf das Kaufpublikum negativ auswirkt.

KG , Urteil vom 26.04.1999 - 8 U 6560/96, MDR 1999, S. 1435. 

50 %

Renovierung (unterlassene)

Wenn der Vermieter entgegen der vertraglichen Vereinbarung die Wohnung nicht im renovierten Zustand übergibt.

AG Darmstadt, Urteil vom 27.02.1972 - 33 C 1560/72, WM 1973, S. 134.

20 %

Rostiges Trinkwasser

AG Görlitz, Urteil vom 03.11.1997 - 1 C 1320/96, WM 1998, S. 180 (Die Rostverfärbung des Wassers stellt eine erhebliche Beeinträchtigung des Wohnwertes dar, weil hierdurch leicht der Eindruck erweckt wird, dass das Wasser infolge seiner Braunfärbung schmutzig sei und Krankheitserreger enthalte.).

20 %

Rostiges Trinkwasser (siehe Wasser)

Kreisgericht Görlitz, Urteil vom 16.12.1992 - 7 C 0371/92 (rostiges Wasser 13 % + blinde Thermoscheiben 5 % + undichte Fenster 7 % = 25 %).

13 %


aus: Joachim Dospil / Hedwig Hanhörster
Tabellen für die Rechtspraxis, erschienen beim Carl Heymanns Verlag, Köln;
ISBN 3-452-23896-2, Reihe: PRAXISWISSEN RECHT